Mediation

In den meisten Fällen ist es im Streitfalle nicht möglich die Streithahne zu einer Mediation zu bewegen. Viel zu klar ist es das der andere Schuld hat. Vor Gericht kommt dann der erste Dämpfer. Der erste Satz  des Vorsitzende Richters in der Güteverhandlung ist meist die hälftige Teilung der Forderung auf beide Parteien mit dem Hinweis das Gutachter, Gerichts und Anwaltskosten den Streitwert in unwirtschaftliche Höhen schnellen lassen.    So hat zum Schluß keiner etwas davon. Doch selbst die Hartgesottenen, die hiervor nicht zurückschrecken, weil es ums Prinzip geht, werden sich wundern wie lange Gerichtgutachten dauern können.   Hier weiß ich aus Erfahrung , das ein  Jahr schnell ins Land geht, bis ein Gerichtsgutachten vorliegt. Und somit ist die Mediation ein sinnvolles Hilfsmittel um die Gerichte zu entlasten, und  jeder Partei  gerecht zu werden.

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